Themenspecial rund um Mobilität
Hier finden Sie Ratgebertexte und mehr zum Thema Mobilität
- Details
Bildunterschrift: Aggressive oder unnötige Lichthupennutzung kann als Nötigung im Straßenverkehr betrachtet werden.
München. Die sogenannte Lichthupe zu nutzen ist im Straßenverkehr durchaus erlaubt, allerdings nur in wenigen Fällen. Über die korrekte Verwendung dieses durch kurzes Aufblenden des Fernlichts erzeugten Leuchtzeichens berichtet die "ADAC Motorwelt" (Ausgabe 3/2023).
Weitere Beiträge …
- Ist das Umlegen des Telefons im Auto ein Handyverstoß?
- Finger weg von beschädigten Pedelec-Akkus
- Einmal ÖPNV und zurück: Unterwegs mit Klapprad-Klassiker
- Nach unverschuldetem Crash: Gutachten ab welcher Schadenhöhe?
- Was sich bei einer Werksabholung erleben lässt
- Zwei China-Stromer als Showstars an der Ladesäule
- Risiko Pedelec - so vermeiden Sie gefährliche Unfälle
- Wann sich ein Fahrradschlauch noch flicken lässt










