Nach der jüngsten Gewaltwelle in Mexiko hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise aktualisiert.
Mexiko-Stadt (dpa). Wegen der jüngsten Gewaltwelle in Mexiko nach der Tötung eines Drogenbosses durch das Militär rät das Auswärtige Amt Urlaubern weiter zur Vorsicht. Die Lage habe sich inzwischen beruhigt, bleibe jedoch dynamisch, heißt es nun in den Reisehinweisen des Ministeriums. In Mexiko-Stadt und auf der bei deutschen Touristen besonders beliebten Halbinsel Yucatán mit dem Urlaubsort Cancún seien keine Beeinträchtigungen bekannt.
Nach der Festnahme von Kartellboss Nemesio Oseguera Cervantes («El Mencho») am Sonntag hatten Kämpfer seines Drogenkartells Jalisco Nueva Generación (CJNG) in mehreren Bundesstaaten Straßensperren errichtet, Autos in Brand gesteckt und Geschäfte angegriffen. Beim Zugriff und anschließenden Gefechten kamen mehr als 70 Menschen ums Leben, darunter der Kartellchef.
Weitere Vergeltungsmaßnahmen und Gewalt könnten nicht ausgeschlossen werden, schreibt das Auswärtige Amt. Daher werde zum jetzigen Zeitpunkt von Reisen in den Bundesstaat Jalisco an der Westküste mit der touristischen Stadt Puerto Vallarta und Guadalajara, wo im Sommer Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft stattfinden, abgeraten.
Auch für andere Teile Mexikos gibt es - und gab es auch schon vor den aktuellen Ereignissen - solche Empfehlungen. Reisende sollten sich darüber vorher informieren und Risiken abwägen.
«Lassen Sie bei Reisen nach Mexiko aufgrund der teils unübersichtlichen und sich rasch ändernden Sicherheitslage besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge», rät das Auswärtige Amt generell.
Auf Yucatán laut Reiseverband keine Einschränkungen
Auch wenn die Gewalt sich auf andere Teile Mexikos konzentrierte, wurde auch in den karibischen Touristenhochburgen wie Cancún auf der Halbinsel Yucatán, wo sich Gäste von deutschen Reiseveranstaltern vornehmlich aufhalten, zu Wachsamkeit gemahnt. Einschränkungen für Reisende - Hotelschließungen noch sonstige Auswirkungen - gebe es aber nicht, hatte der Deutsche Reiseverband (DRV) schon am Montag mitgeteilt.
Die von der Gewaltwelle besonders betroffenen Regionen im Westen des Landes rund um die touristische Stadt Puerto Vallarta haben laut dem DRV für deutsche Reiseveranstalter keine Relevanz - sie seien vornehmlich das Ziel von US-amerikanischen und kanadischen Reisenden. «Wir haben keine Kenntnis darüber, dass sich dort deutsche Veranstaltergäste aufhalten», teilte ein Sprecher des Verbandes mit.
Von der Lufthansa hieß es, bei ihr gebe es mit Blick auf die Unruhen keine Auswirkungen. Flüge von und nach München und Frankfurt fänden planmäßig statt. Das Auswärtige Amt schreibt in seinen Reiseweisen, dass die Flughäfen landesweit geöffnet seien. In Jalisco könne es zu Flugausfällen kommen. US-amerikanische und kanadische Airlines haben den Flugbetrieb in den Bundesstaat aber inzwischen wieder aufgenommen.
Was gilt reiserechtlich?
Wer in diesen Tagen eine Pauschalreise in die Westküstenregionen geplant hat, dürfte sie wahrscheinlich absagen können, ohne dass Stornierungskosten dafür anfallen. Das geht immer dann, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In so einem Fall sagen Reiseveranstalter Pauschalreisen aber oft auch von selbst ab.
In jedem Fall ist für Pauschalreisende ratsam, sich bei Sorgen mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Oft informieren diese auch selbst über die aktuelle Lage in einem Land. Große Anbieter haben eigene Krisenmanagementteams für solche Fälle. «Die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitenden hat immer oberste Priorität», erklärt der Reiseverband.
Individualreisende, die Flug und Hotel selbst gebucht haben, müssen indes auch selbst das Risiko abschätzen - und sich mit der Airline und der Unterkunft auseinandersetzen, falls sie eine geplante Reise verschieben wollen. Auch um vorzeitige Abreisen müssten sie sich selbst kümmern - anders bei Pauschalreisenden: Hier sind Veranstalter im Zweifel in der Pflicht oder müssten zumindest bei der Organisation unterstützen.


