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Arbeitgeber zahlt: Was man zur Bildschirmbrille wissen muss

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-mag

Eine Bildschirmbrille ist ein Arbeitsmittel und Eigentum der Firma.

Düsseldorf (dpa). Eine Brille fürs Büro: Bei Bildschirmbrillen sind die Gläser so aufgebaut, dass man vor allem im Nahbereich gut sehen kann.

Beschäftigte, die eine benötigen, müssen dafür nicht selbst in die Tasche greifen. «Die Bildschirmbrille ist eine Leistung des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und die Kosten zu übernehmen», sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wann Beschäftigte eine Bildschirmbrille brauchen

Als Voraussetzung gelte, dass zur Durchführung der Arbeit arbeitstäglich ein Bildschirmgerät genutzt werde und, «dass man hohe Aufmerksamkeit und Konzentration braucht, um Fehler zu vermeiden», so Wolter.

Als typische Gründe für den Bedarf einer Bildschirmbrille nennt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA):

Alterssichtigkeit

eine unergonomische Kopfhaltung bei der Nutzung der Alltagsbrille

eine unzureichende Sehkorrektur mit der vorhanden Sehhilfe

Bildschirmbrille gehört der Firma

Stellt ein Arbeitsmediziner den Bedarf einer Bildschirmbrille fest, ist diese komplett, also inklusive Fassung, vom Arbeitgeber zu zahlen. Lediglich pauschale Zuschüsse oder Gehaltszulagen, die den Arbeitnehmer zur (Teil-)Kostenübernahme zwingen, seien nicht zulässig, heißt es vom ZVA.

Gut zu wissen: Eine Bildschirmbrille ist ein Arbeitsmittel und Eigentum der Firma. Der Privatgebrauch ist damit theoretisch unzulässig. «Die meisten Arbeitgeber sind in dieser Hinsicht aber großzügig. In Zeiten von Homeoffice geht die Brille oft mit nach Hause, damit der Arbeitnehmer auch von dort arbeiten kann», sagt Christian Müller, Präsident des ZVA.

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