Schönheits-OPs im Ausland sind beliebt: Doch deutsche Krankenkassen übernehmen meist keine Folgekosten für misslungene Eingriffe, weshalb sorgfältige Auswahl und eine gute Absicherung entscheidend sind.
Düsseldorf (dpa) - Treten bei einer Schönheits-OP im Ausland Komplikationen auf, ist es meist vorbei mit dem erhofften Schnäppchen. Denn deutsche Krankenkassen übernehmen in aller Regel keine Kosten für Folgebehandlungen, wenn ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff misslingt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Je nach Vertrag kann es sein, dass man die Klinik im Ausland nicht dafür haftbar machen kann - und auf Kosten sitzen bleibt, wenn zum Beispiel Brustimplantate wieder entfernt werden müssen.
Generell gilt aber: Eine Behandlung im Ausland muss nicht schlechter sein als in Deutschland. Gerade innerhalb der EU bewegen sich die medizinischen Standards weitgehend auf ähnlichem Niveau, heißt es von der Verbraucherzentrale. Und wer Klinik oder Praxis im Ausland mit Bedacht auswählt, kann Risiken minimieren. Darauf kommt es dabei an:
- Qualifikation des Arztes oder der Ärztin:
Handelt es sich um einen Facharzt oder eine Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, ist das ein Hinweis darauf, dass man ein seriöses Angebot erwischt hat. Der Verbraucherzentrale zufolge dürfen Medizinerinnen und Mediziner sich nur so nennen, wenn sie eine mehrjährige, international anerkannte Weiterbildung in diesem Bereich absolviert haben.
Hinweis auf eine seriöse Klinik kann das ISO-Zeichen geben. Es zeigt, dass bestimmte Qualitätsstandards mindestens alle fünf Jahre überprüft werden. Das Europäische Verbraucherzentrum gibt den Tipp: Finden Sie ein solches Logo auf der Klinik-Webseite, sollten sie draufklicken. Im besten Fall führt ein Link zu einem ausgefüllten und unterschriebenen ISO-Zertifikat. So kann man davon ausgehen, dass das Logo echt - und nicht geklaut - ist.
- Umfassenden Kostenvoranschlag:
Hat man sich eine Klinik oder Praxis ausgesucht, ist es wichtig, einen detaillierten Kostenvoranschlag einzuholen. Er sollte Operation, Anästhesie, Labor, Unterkunft und Nachsorge umfassen. Apropos Nachsorge: Der Preis lässt sich manchmal senken, wenn die Klinik oder Praxis mit Partnern in Deutschland kooperiert, die die Nachsorge übernehmen. So muss man zum Beispiel nicht bis zum Fäden ziehen im Ausland bleiben oder für Kontrolltermine neu anreisen.
- Eine umfassende Aufklärung:
Ein gutes Zeichen ist, wenn Arzt oder Ärztin im Vorgespräch auf konkrete Risiken des Eingriffs hinweisen und eine Bedenkzeit einräumen, also keinen Druck ausüben. Die Verbraucherzentrale warnt: Der Eingriff sollte keinesfalls unmittelbar nach dem Aufklärungsgespräch erfolgen, mindestens ein Tag sollte dazwischenliegen. Von Beratungsangeboten ausschließlich per WhatsApp-Chat rät das Europäische Verbraucherzentrum ab.
- Vertrag sollte Haftung bei Komplikationen regeln:
Verbraucherschützer raten zudem, einen privaten Behandlungsvertrag mit Arzt oder Klinik abzuschließen. Dort sollte auch festgehalten sein, was genau gilt, sollten Komplikationen auftreten. Schließt der Vertrag jegliche Haftung aus, sollte man ernsthaft überlegen, ob man ihn abschließen möchte, so das Europäische Verbraucherzentrum. Pauschale Haftungsausschlüsse sind nach deutschem Recht übrigens in der Regel nicht zulässig.
Bei Folgekostenversicherung: Land prüfen
Absichern kann man sich zudem, wenn man vor dem Eingriff eine Folgekostenversicherung abschließt. Sie übernimmt die Kosten für Nachbehandlungen, sollte etwas schiefgehen.
Wer so eine Police abschließt, sollte der Verbraucherzentrale zufolge darauf achten, dass sie nicht nur Nachbehandlungen bei schlechter Wundheilung abdeckt, sondern auch solche bei Komplikationen einschließt. Und natürlich, dass die Versicherung überhaupt für die geplante Behandlung und das gewählte Land infrage kommt.