Konfigurationsbox öffnen
+49 2454 969525 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kreis Heinsberg & Region

Untersagung der Wasserentnahme aus sonstigen oberirdischen Fließgewässern bis zum 30. September

Heinsberg. Für das Gewässer „Rur“ hat die Bezirksregierung Köln in eigener Zuständigkeit bereits zum 25. Juni 2026 ein Wasserentnahmeverbot erlassen.  Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird der erlaubnisfreie Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch an sämtlichen sonstigen Gewässern im Kreis Heinsberg untersagt. Das besagt die „Allgemeinverfügung“, die die Kreisverwaltung Heinsberg jetzt als zuständige Untere Wasserbehörde erlassen hat. Diese Verfügung ist zunächst befristet bis zum 30. September 2026. Aufgrund von ausbleibenden beziehungsweise geringfügigen Niederschlägen in den vergangenen Wochen und Monaten herrscht eine besorgniserregende Trockenheit. Die aktuelle Situation der Fließgewässer ist als verschärft zu beurteilen. Die meisten Gewässer im Kreisgebiet führen nur noch wenig beziehungsweise kein Wasser mehr oder drohen trocken zu fallen. Aufgrund ständiger Beobachtungen und Kontrollen der Gewässer durch zuständige Stellen ist eine verminderte Wasserführung feststellbar. Um eine Verschlechterung der durch die anhaltende Trockenheit kritischen Gewässerzustände zu vermeiden und damit die Tier- und Pflanzenwelt der Fließgewässer im Geltungsbereich vor Schaden zu bewahren, ergeht die Allgemeinverfügung. 

Untersagt sind die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen aus allen oberirdischen Fließgewässern (auch Gräben und namenlose Vorfluter) im Kreisgebiet. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Entnahmen auf Grundlage einer bestehenden Erlaubnis (zum Beispiel zum Zwecke der landwirtschaftlichen Beregnung) sind so gering wie irgend möglich auszuführen. Sofern die erteilten Erlaubnisse Nebenbestimmungen zur Einhaltung von Pegeln oder Grenzwerten enthalten, sind diese zu beachten.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Heinsberg unter Bekanntmachungen sowie in der Rechtssammlung unter dem Reiter „Umwelt, Freizeit und Tiere“ zu finden. 

Quelle: PM Kreis Heinsberg

--ANZEIGE---

THEMENSPECIALS

AUSFLUGTIPPS FÜR DIE GANZE FAMILIE