Nur die Ruhe: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend dafür Zeit.
Berlin (dpa). Studium vorbei und währenddessen keinen Gedanken an die Erstellung von Steuererklärungen verschwendet? Wer später darauf kommt, dass das hätte lohnenswert sein können, muss sich nicht grämen. Denn in der Regel sind Studierende nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und können so auch noch nachträglich aktiv werden.
Für freiwillig abgegebene Erklärungen haben Verbraucherinnen und Verbraucher nämlich vier Jahre Zeit. Sprich: Bis Ende des Jahres können noch Steuererklärungen ab dem Jahr 2022 eingereicht werden. Für die Steuererklärung von 2025 bleibt andersherum noch bis 31. Dezember 2029 Zeit.
Pflicht zur Steuererklärung gilt nur unter bestimmten Umständen
Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine rät allerdings, zumindest die Belege der steuerrelevanten, studienbezogenen Ausgaben gut aufzubewahren und zu sortieren: «Je später man das macht, desto schwieriger wird es, sich an alle Ausgaben zu erinnern.»
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Studentinnen und Studenten lediglich dann, wenn sie zum Beispiel mehrere Nebenjobs haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis in der Steuerklasse VI eingegliedert sind. Auch wenn sie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen haben, ist die Abgabe Pflicht.


