Kreis Heinsberg genehmigt Windräder im Birgeler Wald
- von JP
Kreis Heinsberg. Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen hat der Kreis Heinsberg seine bislang ablehnende Haltung zu den vier geplanten Windenergieanlagen im Birgeler Wald aufgegeben und deren Bau und Betrieb genehmigt. Von den geplanten vier Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 240 Metern liegen zwei im Wald, eine Anlage in einer Weihnachtsbaumkultur und eine Anlage auf einer Wiese. Die Fläche befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Wassenberg, südwestlich von Dalheim-Rödgen im Birgeler Wald.
Als unmittelbare Folge des Ukraine-Kriegs und der damit im Zusammenhang stehenden drohenden Energiemangellage hat der Bund mit dem sogenannten Osterpaket ein Gesetzespaket beschlossen, das aus dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, dem Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sowie dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes besteht. Mit diesen Gesetzen wurde auch eine Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, die bereits im Juli 2022 in Kraft getreten ist. Der Bau und der Betrieb von Windenergieanlagen liegen nunmehr im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Die erneuerbaren Energien sollen so lange als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen – und dementsprechend auch in die Abwägung gegen die Belange des Naturschutzes - eingebracht werden, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist.
Am 1. Februar 2023 tritt zudem eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, wonach Windenergieanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet nicht verboten sind, wenn sich der Standort in einer Vorrangzone für Windenergieanlagen befindet, was vorliegend der Fall ist. Nach Abwägung der Belange von Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutz gegen das öffentliche Interesse an der Nutzung von Windenergieanlagen gelangt der Kreis Heinsberg zu der Ansicht, dass die Genehmigung zu erteilen ist.
Im Jahr 2021 hatte der Kreis Heinsberg den Antrag auf Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen an dem sensiblen Standort in einem Landschaftsschutzgebiet im Birgeler Wald noch abgelehnt, da dem Vorhaben seinerzeit öffentliche Belange entgegenstanden. Gegen diese Entscheidung hatte die Antragstellerin beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage eingereicht, sodass der ablehnende Bescheid vom 20. August 2021 noch keine Rechtskraft erlangt hat. Im Zuge dieses Gerichtsverfahrens hat das Oberverwaltungsgericht Münster angeregt, nach Möglichkeiten einer einverständlichen Beilegung des Rechtsstreits zu suchen. Daraufhin hat die Antragstellerin angeboten, zusätzliche Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung im Umfeld der geplanten Windenergieanlagen umzusetzen.
Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Biotopverbund weiter verbessert werden. Die bereits im ursprünglichen Antrag vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen (Revitalisierung des Raky-Weihers, Erstaufforstung und Neubegründung von Wald auf 2,2 Hektar, Zahlung eines Ersatzgeldes in Höhe von 450.000 Euro) werden beibehalten. Das vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW erarbeitete und von der Antragstellerin im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs vorgelegte Konzept zusätzlicher Maßnahmen sieht vor, einen ehemaligen Nadelholzreinbestand aus Fichte, Douglasie und Kiefer auf einer Gesamtfläche von rund 8,7 Hektar durch Wiederaufforstung mit lebensraumtypischen Laubholzarten wie Eiche und Buche ökologisch aufzuwerten. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf rund 145.000 Euro beziffert. Mit diesen geplanten zusätzlichen forstwirtschaftlichen Maßnahmen wird das Entwicklungsziel gestärkt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu stärken und das Landschaftsbild wieder herzustellen.